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Objekte bis zu 10 Einheiten: 20,00 EUR brutto (inkl MwSt)
Objekte bis zu 30 Einheiten: 18,00 EUR brutto (inkl. MwSt)
Objekte ab 31 Einheiten: 16,00 EUR brutto (inkl. MwSt)
jeweils pro Einheit und Monat

Wir bieten völlige Kostenklarheit und -sicherheit:

Alle Verwalterarbeiten sind mit der Pauschale abgedeckt,
es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

bonncom GmbH verwendet folgenden Vertrag für die Vereinbarung der Mietverwaltung, Änderungen sind gegebenenfalls zu vereinbaren:


Zwischen XXX

nachfolgend Auftraggeber genannt,

und der bonncom GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Rechtsanwalt Thomas Bongartz, Oxfordstr. 24, 53111 Bonn, nachfolgend bonncom GmbH  genannt

 wird nachfolgender Hausverwaltervertrag abgeschlossen:


  § 1 Vertragsgegenstand
 
Der Auftraggeber überträgt die Verwaltung der Hauses XXX

der bonncom GmbH bezüglich aller Angelegenheiten, die zur laufenden Verwaltung notwendig und zweckmäßig sind.

Die bonncom GmbH verpflichtet sich, die Hausverwaltung gewissenhaft zu führen und alles zu tun, was zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung notwendig ist, um dadurch die Interessen des Auftraggebers zu wahren. bonncom GmbH verpflichtet sich, alle Angelegenheiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen. 
 


 § 2 Aufgaben der Verwaltung

bonncom GmbH übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:

1.        Der ständige Kontakt mit den Mietern, Ansprechpartner bei Problemen das Haus betreffend u.a.

2.        Kontakt mit dem Hauswart, Kontrolle des Hauswartes

3.        Die Kontrolle der Miet- und Nebenkostenzahlungen

4.        Das Anmahnen der ausstehenden Mietzahlungen und der Nebenkostenzahlungen, gegebenenfalls
           die Weitergabe aller relevanten Informationen an einen Rechtsanwalt zur Beitreibung

5.        Die Beauftragung, Kontrolle und Bezahlung der anfallenden Rechnungen, Reparaturen,    
           Betriebskosten u.a.

6.        Die Übergabe und Übernahme der vermieteten Flächen gemäß Weisungen des Auftraggebers

7.        Die Kontrolle der Ummeldung von Verbrauchszählern der Wohnungen, gegebenenfalls die
           Erfassung der Zwischenstände zu Übergabezeitpunkten

8.        Die Betriebskostenabrechnungen gegenüber den Mietern

9.        Die Auskunftserteilung und Rechenschaftslegung gegenüber dem Auftraggeber

10.    Die Erfassung von Reparaturbedarf vor Ort

11.    Die Beauftragung von Handwerkern zur Beseitigung von Mängeln/Störungen im Haus, die
         Handwerker gemäß Liste der Auftraggeber sind bevorzugt zu beauftragen.

12.    Die Kontrolle und Bezahlung der Handwerkerrechnungen

13.    Die Erstellung einer Zusammenstellung aller Mieteingänge und aller Ausgaben am Ende eines jeden
         Jahres

14.    Führen des Hauskontos mit Online-Zugang zum Konto

15.    Die Mietersuche nach Kündigungen von Mietern. Diese kann unter Einschaltung eines Maklers
        erfolgen (kostenfrei für den Vermieter).

16.    Alle sonstigen Aufgaben im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Verwaltung der Liegenschaft im
         Interesse des Auftraggebers. Die Überwachung und Begleitung größerer Baumaßnahmen ist
         gegebenenfalls gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Von großen Baumaßnahmen ist
         auszugehen, wenn mehr als 25.000 EUR Bausumme investiert werden.

bonncom GmbH verpflichtet sich zur Beachtung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben bei der Durchführung der Tätigkeiten.

bonncom GmbH verpflichtet sich außerdem, sämtliche wesentlichen Entscheidungen mit dem Auftraggeber vorab abzustimmen.

Der Auftraggeber erteilt bonncom GmbH auf einem separaten Formular die Vollmacht zur Durchführung der Tätigkeiten. Außerdem wird der Auftraggeber daran mitwirken und alles Zumutbare dafür tun, dass bonncom GmbH die übernommen Tätigkeiten auch ausüben kann.


 


 § 3 Instandhaltung

 bonncom GmbH verpflichtet sich, den baulichen Zustand des Vertragsgegenstandes zu überwachen und auf Tätigkeitsbedarf sofort hinzuweisen, in Abstimmung mit dem Auftraggeber die Arbeiten in Auftrag zu geben und zu überwachen.
 


 § 4 Vergütung

 bonncom GmbH erhält für die Tätigkeit ab dem XX.XX.XXXX

xx  EUR zzgl 19 % MwSt xx EUR, insgesamt xx pro Wohneinheit, das Objekt hat insgesamt XXX Wohneinheiten. Monatlich zu zahlen ist damit ein Betrag von XXX EUR brutto.

 Der vorliegende Vertrag dient als Dauernachweis im umsatzsteuerlichen Sinn, monatliche separate Rechnungen werden nicht erteilt.

Die Verwaltergebühr ist auf das folgende Konto bis zum 15. jeden Monates per einzurichtendem Dauerauftrag zu zahlen:



 § 5 Vertragsdauer

 Dieser Vertrag wird bis zum 31.12.200X abgeschlossen. Er verlängert sich danach jeweils um 12 Monate, wenn nicht einer der Vertragsschließenden mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf schriftlich kündigt. Die Erstellung der Nebenkostenabrechnungen des jeweils letzten Jahres ist auch nach Kündigung noch vorzunehmen.

Beide Vertragsparteien haben ein fristloses Sonderkündigungsrecht des Vertrages für den Fall, dass das Vertragsobjekt veräußert wird. Außerdem ist die fristlose Kündigung möglich bei einem wesentlichen schwerwiegenden Vertragsverstoß, der ein weiteres Festhalten an dem Vertrag der jeweils anderen Seite unzumutbar macht.

 
 § 6 Schlussbestimmungen
 
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Teile dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag insgesamt trotzdem bestehen, an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt. 

 Bonn, den XX.XX.XXXX

 

 

bonncom GmbH                                           Auftraggeber                         







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