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Objekte bis zu 10 Einheiten: 20,00 EUR brutto (inkl MwSt) Objekte bis zu 30 Einheiten: 18,00 EUR brutto (inkl. MwSt) Objekte ab 31 Einheiten: 16,00 EUR brutto (inkl. MwSt) jeweils pro Einheit und Monat
Wir bieten völlige Kostenklarheit und -sicherheit:
Alle Verwalterarbeiten sind mit der Pauschale abgedeckt, es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
bonncom GmbH verwendet folgenden Vertrag für die Vereinbarung der Mietverwaltung, Änderungen sind gegebenenfalls zu vereinbaren:

Zwischen XXX
nachfolgend Auftraggeber genannt,
und der bonncom GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Rechtsanwalt Thomas Bongartz, Oxfordstr. 24, 53111 Bonn, nachfolgend bonncom GmbH genannt
wird nachfolgender Hausverwaltervertrag abgeschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber überträgt die Verwaltung der Hauses XXX
der bonncom GmbH bezüglich aller Angelegenheiten, die zur laufenden Verwaltung notwendig und zweckmäßig sind.
Die bonncom GmbH verpflichtet sich, die Hausverwaltung gewissenhaft zu führen und alles zu tun, was zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung notwendig ist, um dadurch die Interessen des Auftraggebers zu wahren. bonncom GmbH verpflichtet sich, alle Angelegenheiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen.
§ 2 Aufgaben der Verwaltung
bonncom GmbH übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:
1. Der ständige Kontakt mit den Mietern, Ansprechpartner bei Problemen das Haus betreffend u.a.
2. Kontakt mit dem Hauswart, Kontrolle des Hauswartes
3. Die Kontrolle der Miet- und Nebenkostenzahlungen
4. Das Anmahnen der ausstehenden Mietzahlungen und der Nebenkostenzahlungen, gegebenenfalls die Weitergabe aller relevanten Informationen an einen Rechtsanwalt zur Beitreibung
5. Die Beauftragung, Kontrolle und Bezahlung der anfallenden Rechnungen, Reparaturen, Betriebskosten u.a.
6. Die Übergabe und Übernahme der vermieteten Flächen gemäß Weisungen des Auftraggebers
7. Die Kontrolle der Ummeldung von Verbrauchszählern der Wohnungen, gegebenenfalls die Erfassung der Zwischenstände zu Übergabezeitpunkten
8. Die Betriebskostenabrechnungen gegenüber den Mietern
9. Die Auskunftserteilung und Rechenschaftslegung gegenüber dem Auftraggeber
10. Die Erfassung von Reparaturbedarf vor Ort
11. Die Beauftragung von Handwerkern zur Beseitigung von Mängeln/Störungen im Haus, die Handwerker gemäß Liste der Auftraggeber sind bevorzugt zu beauftragen.
12. Die Kontrolle und Bezahlung der Handwerkerrechnungen
13. Die Erstellung einer Zusammenstellung aller Mieteingänge und aller Ausgaben am Ende eines jeden Jahres
14. Führen des Hauskontos mit Online-Zugang zum Konto
15. Die Mietersuche nach Kündigungen von Mietern. Diese kann unter Einschaltung eines Maklers erfolgen (kostenfrei für den Vermieter).
16. Alle sonstigen Aufgaben im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Verwaltung der Liegenschaft im Interesse des Auftraggebers. Die Überwachung und Begleitung größerer Baumaßnahmen ist gegebenenfalls gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Von großen Baumaßnahmen ist auszugehen, wenn mehr als 25.000 EUR Bausumme investiert werden.
bonncom GmbH verpflichtet sich zur Beachtung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben bei der Durchführung der Tätigkeiten.
bonncom GmbH verpflichtet sich außerdem, sämtliche wesentlichen Entscheidungen mit dem Auftraggeber vorab abzustimmen.
Der Auftraggeber erteilt bonncom GmbH auf einem separaten Formular die Vollmacht zur Durchführung der Tätigkeiten. Außerdem wird der Auftraggeber daran mitwirken und alles Zumutbare dafür tun, dass bonncom GmbH die übernommen Tätigkeiten auch ausüben kann.
§ 3 Instandhaltung
bonncom GmbH verpflichtet sich, den baulichen Zustand des Vertragsgegenstandes zu überwachen und auf Tätigkeitsbedarf sofort hinzuweisen, in Abstimmung mit dem Auftraggeber die Arbeiten in Auftrag zu geben und zu überwachen.
§ 4 Vergütung
bonncom GmbH erhält für die Tätigkeit ab dem XX.XX.XXXX
xx EUR zzgl 19 % MwSt xx EUR, insgesamt xx pro Wohneinheit, das Objekt hat insgesamt XXX Wohneinheiten. Monatlich zu zahlen ist damit ein Betrag von XXX EUR brutto.
Der vorliegende Vertrag dient als Dauernachweis im umsatzsteuerlichen Sinn, monatliche separate Rechnungen werden nicht erteilt.
Die Verwaltergebühr ist auf das folgende Konto bis zum 15. jeden Monates per einzurichtendem Dauerauftrag zu zahlen:
§ 5 Vertragsdauer
Dieser Vertrag wird bis zum 31.12.200X abgeschlossen. Er verlängert sich danach jeweils um 12 Monate, wenn nicht einer der Vertragsschließenden mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf schriftlich kündigt. Die Erstellung der Nebenkostenabrechnungen des jeweils letzten Jahres ist auch nach Kündigung noch vorzunehmen.
Beide Vertragsparteien haben ein fristloses Sonderkündigungsrecht des Vertrages für den Fall, dass das Vertragsobjekt veräußert wird. Außerdem ist die fristlose Kündigung möglich bei einem wesentlichen schwerwiegenden Vertragsverstoß, der ein weiteres Festhalten an dem Vertrag der jeweils anderen Seite unzumutbar macht.
§ 6 Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Teile dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag insgesamt trotzdem bestehen, an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.
Bonn, den XX.XX.XXXX
bonncom GmbH Auftraggeber
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